ADRESSE:
Thorsten Pausch
Professor-Hitzbergerstrasse 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
TELEFON:
08821 6109927
E-MAIL: info@thorstenpausch.de
Praxisraum:
Garmisch-Partenkirchen
Praxis Werdenfelser Logos
Ludwigstrasse 86
82467 Garmisch-Partenkirchen
psychotherapie garmisch - partenkirchen
Auf Anfrage auch Behandllungsmöglichkeiten in München
Am Bahnsteig 9, 82024 München-Taufkirchen
At Peace, Holzstr. 4, 80469 München
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Inhaltlich verantwortlich:
Thorsten Pausch
Steuernummer:
47 038 05469, Finanzamt Garmisch-Partenkirchen
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Gesundheitsamt Garmisch-Partenkirchen
Berufsrechtliche Regelungen:
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939 (RGBl. - I S. 2521, geändert durch Art. 53 EGStGB vom 02.03.1974 (BGB1. I S. 469). .
Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (DVO) vom 18.02.1939.
Berufsbezeichnung:
Ich habe die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne als Arzt bestallt zu sein. Die Erlaubnis beschränkt sich auf das Gebiet der Psychotherapie. Sie wurde erteilt vom Gesundheitsamt Bayreuth (Deutschland). In der Erlaubnis wird neben dem Hinweis auf die Beschränkung der Erlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie keine zu verwendende Berufsbezeichnung genannt. Um im wettbewerbsrechtlichen und gesetzlichen Rahmen deutlich zu machen, dass es sich in meinem Falle um eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis handelt, aber auch, um mich eindeutig vom Berufsstand der psychologischen Psychotherapeuten abzugrenzen, verwende ich die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker (Psychotherapie)“. Diese Berufsbezeichnung wird in der Liste der zulässigen Berufsbezeichnungen, die eine Arbeitsgruppe oberer Landesgesundheitsbehörden (AOLG) 1998 mit mehrheitlichem Beschluss verabschiedet hat, genannt. Die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen empfiehlt diese Bezeichnung ebenfalls in einer Gebots- und Verbotsliste für die Berufsbezeichnung von Heilpraktikern, die die Psychotherapie ausüben.
Berufsordnung:
Der Hinweis auf eine einheitliche Berufsordnung ist für Heilpraktiker nicht möglich, da verschiedene Heilpraktikerverbände eigene Berufsordnungen entwickelt haben. Im rechtlichen Sinne sind sie Bestandteil der jeweiligen Vereinssatzungen der Heilpraktikerverbände. Eine grundsätzliche und allgemeine Rechtsverbindlichkeit kann hieraus nicht abgeleitet werden.
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